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CE-Kennzeichnung - Grundlagen

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CE ist eine verbindliche und wichtige Aussage des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers, mit der dieser die Konformität seines Produkts mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU erklärt. Produkte mit dem CE-Kennzeichen müssen den Hersteller mitsamt dessen Postanschrift aufführen.

In diesem Artikel lesen Sie mehr über die Grundlagen der CE-Kennzeichnung. Die im Folgenden verwendeten Begriffe "CE" oder "CE-Zeichen" werden synonym verwendet für den Begriff der "CE-Kennzeichnung". Umfassende Informationen auch zu Grundlagen in diesem Themenbereich sind auf der entsprechenden Website der EU zu finden.

Zur Verständniserleichterung finden Sie nachfolgend Aussagen zum Thema der CE-Kennzeichnung:

1. Für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung* eine Pflicht und gibt einen Hinweis auf die Prüfung des Produkts von Seiten des Herstellers. Wird das CE-Zeichen angebracht, werden durch die rechtlichen Anforderungen der EU spezifische Aspekte wie der Schutz von Gesundheit und Umwelt oder auch die Sicherheit durch den Produkt-Hersteller erklärt, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. In der Elektrotechnik ist ein gängiges Verfahren zur CE-Kennzeichnung die Prüfung durch Besichtigung. Generell gilt es, den Einzelfall zu bewerten.

2. Im Jahr 1993 wurde die CE-Kennzeichnung mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt.
Die Abkürzung CE steht für "Communautés Européennes" (Europäische Gemeinschaft, alternativ „Conformität mit Europa") und beschreibt die Übereinstimmung mit EU-weit gültigen Regeln.

3. Das CE-Kennzeichen zeigt auf, dass sogenannte grundlegende Anforderungen beachtet und eingehalten werden. Somit darf ein Produkt nur ein CE-Zeichen tragen, wenn eine oder mehrere der Richtlinien als Grundlagen Anwendung finden. Wird das Zeichen CE fälschlicherweise verwendet, ist nach der Produktsicherheitsrichtlinie § 6 Abs. 1 ProdSG ein Bußgeld zu leisten. Eine graphische Vorlage des CE-Kennzeichens ist kostenlos erhältlich.

Das CE-Zeichen
Das CE-Zeichen

4. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass alle relevanten Richtlinien, bezogen auf das jeweilige Produkt, beachtet wurden. Bestehen Zweifel, so kann nur die Konformitätserklärung eine Aussage treffen. Einige Richtlinien, wie beispielsweise die Maschinenrichtlinie, erfordern es, dass die Konformitätserklärung an den Kunden zu übergeben ist. Bei anderen Richtlinien, wie der EMV- und Niederspannungsrichtlinie, ist diese Übergabe nicht verpflichtend.

5. Eine Anmeldung des Produkts ist, bis auf Ausnahmefälle im Bereich der Medizinprodukte und Funkanlagen, nicht notwendig.

6. Als rechtlich bindendes Dokument ist die Konformitätserklärung von einer Person mit Handlungsvollmacht abzuzeichnen. Ohne diese Konformitätserklärung darf die CE-Kennzeichnung nicht am Produkt angebracht werden. Weiterhin ist die Konformitätserklärung kurzfristig bei zuständigen Behörden vorzulegen, sofern verlangt.

7. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Herstelleraussage und nicht um ein Prüfzeichen. Der Hersteller übernimmt mit der Kennzeichnung die Verantwortung für das Produkt. Wird ein CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer verbunden, so besteht in diesem Fall doch eine Prüfzeichenqualität, da für die Vergabe einer solchen Nummer eine übergeordnete Stelle eingeschaltet werden muss.

8. Im Gegensatz zum CE-Zeichen sind Prüfzeichen eher kundenorientiert und informieren den Verbraucher entsprechend. Allerdings wird der Markt in diesem Bereich nicht überwacht, so dass es häufig zu Fälschungen kommt. Eine Dokumentation ist für Kunden nur selten erhältlich, weswegen die rechtlichen Aussagen eines Prüfzeichens nur gering sind.

9. Mit dem CE-Zeichen kann durch Behörden eine definierte und ausführliche Dokumentation des Herstellers zum Produkt angefordert werden.

10. Allein Deutschland verfügt als Ausnahme über das "GS-Zeichen" als behördlich überwachtes, gesetzliches Zeichen. Jedoch gibt GS nicht an, dass spezifische Anforderungen eingehalten wurden, so wie es bei CE der Fall ist. Außerdem sind viele der GS-Zeichen ohne Berechtigung am Produkt angebracht. Ein berechtigtes GS-Zeichen erfordert die Vorlage eines Zeichengenehmigungsausweises seitens des Lieferanten.

11. Ein EU-ansässiger Hersteller kann eine Konformitätserklärung ohne zusätzliche Kosten ausstellen und seine Produkte so mit der CE-Kennzeichnung versehen. Verfügen Firmen, die nicht in der EU oder anderen EFTA-Ländern per Firmensitz ansässig sind, über eine CE-Kennzeichnungen an Produkten, so haben diese unter rechtlichen Aspekten ihre Richtigkeit. Allerdings ist bei Produkteinfuhren der Importeur Ansprechpartner für Behörden. Neuerungen der Richtlinien nehmen derzeit auf, dass der Kunde auch den Namen des Importeurs erfährt.

Konformitätserklärung mit CE
Beispiel für eine Konformitätserklärung

12. Endverbraucherprodukten für den deutschen Markt muss eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers müssen am Produkt zu finden sein.

13. Die Regelungen legen das Sicherheitsniveau der EU höher fest als für einen vergleichbaren nordamerikanischen Markt. Während Prüfergebnisse wie FCC aussagekräftig sind, sind die Ergebnisse zu mechanischen und elektrischen Sicherheiten meist nicht verwendbar.

14. Zu beachten sind in jedem Fall mögliche Eco-Design-Anforderungen der Produkte, welche bei elektrotechnischen Produkten für die CE-Kennzeichnung relevant sind.

15. Es gelten spezielle Entsorgungspflichten. Die WEEE-Richtlinie und die nationale Umsetzung dieser ist in Deutschland rechtlich mit der CE-Kennzeichnung verknüpft worden.

16. Zusätzlich zum CE-Zeichen müssen Produkte für den KFZ-Einbau zusätzlich mit einer E-Kennzeichnung versehen werden. Hier liegen oft auch Überschneidungen vor.

CE-Zeichen & Typenschild
CE-Zeichen auf einem Typenschild eines Produktes

Soweit also zu den Grundlagen der CE-Kennzeichnung* und dem Basiswissen zum CE-Zeichen. In allen Fällen ist zu beachten, dass es trotz aller Regelmäßigkeiten immer wieder auch zu Ausnahmen kommen kann.


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