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Gefährdungsbeurteilung erstellen – Wer

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Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen? Und wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen? Diese Fragen sollen im folgenden Artikel geklärt werden.

Und wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Der Gesetzgeber nimmt den Unternehmer ausdrücklich in die Pflicht, die Arbeitsbedingungen schriftlich zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgabe kann teilweise ausgelagert werden. Dies entbindet den Unternehmer allerdings nicht von der Verantwortung, die Gefährdungsbeurteilung ordnungsgemäß durchzuführen und ggf. notwendige Maßnahmen zu realisieren.

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere folgende Personenkreise einbezogen werden:

  • Betriebsräte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsärzte
  • Führungskräfte im Betrieb (z. B. Meister)
  • die Belegschaft

Wie aussagekräftig eine Gefährdungsbeurteilung letzten Endes ausfällt, hängt erfahrungsgemäß stark davon ab, ob und in welchem Umfang die Arbeitnehmer in die Erfassung der Arbeitsbedingungen an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz einbezogen werden. Arbeitnehmer können aus ihrer Perspektive Schwachstellen bei den Arbeitsabläufen erkennen. Dadurch können Gefährdungen und Belastungen ermittelt werden, die einem außenstehenden Beobachter in der Regel nicht auffallen. Außerdem sorgt eine Beteiligung der Belegschaft für ein besseres Verständnis und damit für eine breitere Akzeptanz von ggf. notwendigen Maßnahmen, und auch das Sicherheitsbewusstsein der Arbeitnehmer wird geschärft. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch an externe Personen bzw. Dienstleister ausgelagert werden. Dadurch wird allerdings nicht die Notwendigkeit beseitigt, die eigene Belegschaft und die eigenen Führungskräfte in die Erfassung einzubeziehen.

Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Zu beachten ist, dass der Unternehmer die ihm laut Gesetz auferlegte Verantwortung nicht auf externe Dienstleister abwälzen kann. Er bleibt selbst in der Pflicht, ggf. notwendige Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung zu treffen und zu prüfen, ob die Maßnahmen Wirkung zeigen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen - TIPPS & TRICKS

Wenn Sie die Erfassung der Arbeitsbedingungen selbst durchführen möchten, machen Sie einen Rundgang durch den Betrieb und sehen sich alles genau an, was bei vernünftiger Betrachtung potentiell Schäden verursachen könnte. Kleinigkeiten können Sie dabei getrost übergehen. Richten Sie das Augenmerk vor allem auf wesentliche Gefährdungen, die das Potenzial haben, schwere Schädigungen herbeizuführen oder sich auf eine Vielzahl von Beschäftigten auswirken könnten.

Vergessen Sie dabei nicht, auch die Belegschaft und deren Vertreter wie z. B. Betriebsräte zu befragen. Häufig fallen diesen Personenkreisen Dinge auf, die von außen kaum zu erkennen sind. Auch ist es wichtig, an Personen zu denken, die sich nicht ständig im Betrieb aufhalten - z. B. Putzkräfte, Kunden, Besucher, andere Unternehmer und Dienstleister (z. B. Wartungstrupps vom Hersteller der eingesetzten Maschinen) sowie das eigene Instandhaltungspersonal. Wenn Sie sich die Arbeitsstätte mit betriebsfremden Personen teilen, müssen Sie auch für diese Personen überlegen, ob für sie ein Verletzungsrisiko besteht.


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Worum geht es hier?

Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.

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