s Die drei Schritte im Prozess der Risikominderung
Maschinen-Sicherheit
Sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen
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Die drei Schritte im Prozess der Risikominderung

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Einschlägige Vorschriften, wie die Druckgeräterichtline 97/23/EG und die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie verschiedene nationale und internationale Gesetze, wie das Produktsicherheitsgesetz, die gewissenhafte Durchführung einer Gefahrenanalyse, häufig auch Risikobeurteilung genannt. Wichtiger Bestandteil hierbei ist eine größtmögliche Risikominderung.

Die Vorgehensweise zur Risikominderung bei einer Maschine oder Anlage ist ein umfassender Prozess, der in drei vorgegebenen Schritten abläuft:

Die drei Schritte stellen gemäß ihrer Reihenfolge eine Wertung dar. Dementsprechend werden weitere Schutzmaßnahmen erst dann ergriffen, wenn eine inhärent sichere Konstruktion nicht praktikabel ist. Ebenso dürfen durchführbare technische Schutzmaßnahmen niemals durch Benutzerinformationen ersetzt werden.

Prozess der Risikominderung
Prozess Risikobeurteilung & Risikominderung

1. Risikominderung durch  inhärent sichere Konstruktion

Die inhärent sichere Maschinenkonstruktion ist die wirkungsvollste und deshalb die erste Maßnahme zur Risikominderung. Sie vermeidet zusätzlichen Bedienungsaufwand, wie er beispielsweise beim Schließen eines Schutzgitters entstehen würde. Die sichere Konstruktion wirkt unabhängig vom Benutzer. Sie ist nicht willkürlich manipulierbar.

Wichtige Kriterien für die sichere Konstruktion einer Maschine sind die Wahl des Arbeitsverfahrens, die geometrische Auslegung aller Teile, Komponenten und Baugruppen sowie die vernünftige Begrenzung der Maschinenparameter, wie Masse, Kraft, Energie oder Geschwindigkeit auf möglichst ungefährliche Werte.

2. Risikominderung durch technische und andere Schutzmaßnahmen

Quellen:

www.baua.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sofern nach Ausschöpfen aller konstruktiven Möglichkeiten die Risikobeurteilung Hinweise auf verbliebene Risiken liefert, sind gemäß Maschinenrichtlinie Schutzmaßnahmen zu treffen.

Technischen Maßnahmen können beispielsweise trennende oder nicht trennende Schutzvorrichtungen sein, wobei die konkrete Umsetzung von zahlreichen Faktoren abhängt, wie:

  • Art der Gefährdung
  • Risiko, dass Gegenstände aus der Maschine herausgeschleudert werden
  • Häufigkeit des Zutritts in die Gefahrenzone
  • Gefährdungen durch Emissionen

So wird bei häufigem Zugang, wie er für das Beschicken oder für die Entnahme von Teilen erforderlich ist, eine bewegliche, mit der Maschine kombinierte Schutzeinrichtung notwendig sein. Wird der Gefahrenbereich hingegen nur für gelegentliche Wartungsarbeiten betreten, ist ein feststehendes Gitter geeignet.

Zu den ergänzenden Schutzmaßnahmen zählen alle Mittel und Möglichkeiten, die dazu dienen, die Maschine im Notfall sofort zum Stillstand zu bringen. Auch Vorschriften und Maßnahmen zur Evakuierung gefährdeter Personen, Mittel zum sicheren Ableiten von Gefahrenstoffen oder zum Trennen vom Stromkreis gehören dazu. Derartige Maßnahmen dürfen jedoch die technisch umsetzbaren Schutzmaßnahmen keinesfalls ersetzen!

3. Risikominderung durch Benutzerinformation

Sofern die Risikobeurteilung ergibt, dass trotz ausgeschöpfter Schutzmaßnahmen aus Schritt 1 und Schritt 2 Restrisiken verbleiben, schreibt die Maschinenrichtlinie als letzten Schritt die Information der Benutzer vor. Diese Informationen sind so zu gestalten, dass die Benutzer in der Lage sind, sich derart zu organisieren oder zu qualifizieren, dass sich das Restrisiko auf ein tolerables Maß reduziert.

Zu den Benutzerinformationen zählen Warnschilder, Sicherheitshinweise, Piktogramme, Kennzeichnungen, Warneinrichtungen und Signale. Darüber hinaus muss das Maschinenhandbuch oder die Betriebsanleitung alle relevanten Angaben zur sicheren Handhabung, Lagerung, Reinigung, Wartung, Außerbetriebnahme und Entsorgung, zum sicheren Transport der Maschine und sowie einen Notfallplan enthalten. Diese Angaben müssen sich zum einen auf die bestimmungsgemäße Verwendung und zum anderen auf mögliche Fehlanwendungen und die damit verbundenen Risiken beziehen.

Hinweis auf Restrisiken nach der Risikominderung

Auf mögliche Restrisiken, die nach der abgeschlossenen Risikominderung noch vorhanden sein können, muss in der Bedienungsanleitung der Maschine verwiesen werden.

Hinweis auf Restrisiken
Hinweis auf Restrisiken

Entsprechend der Norm DIN ISO 3864-2 werden für die Beschreibung der Restrisiken vier Gefährdungsstufen unterschieden, die mit Signalwörtern und zugeordneten Farben visualisiert sind.


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Worum geht es hier?

Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.

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