Maschinen-Sicherheit
Sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen
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Risikobeurteilung für Maschinen erstellen – Warum

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Jeder Maschinen- und Anlagenhersteller muss eine Gefahrenanalyse durchführen. Aber warum muss man diese Risikobeurteilung erstellen? Die Antwort soll sich hier nicht auf einen Satz beschränken wie „weil es in der Maschinenrichtlinie steht“. Vielmehr soll der reale Sinn und Zweck, der hinter der Idee „Risikobeurteilung“ steht, ergründet werden.

Sinn und Zweck einer Risikobeurteilung

Die geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Menschen sind begrenzt. Technologien und Maschinen gleichen diese Grenzen aus und übernehmen Tätigkeiten, zu denen der Mensch nicht mehr in der Lage ist. Sinnesorgane werden im Maschinenbau sinnvoll durch Sensoren und nichtmenschliche Energiequellen ersetzt und auch Stoffe, die in der natürlichen Umwelt des Menschen nicht vorkommen, finden Einsatz und weiten so die Grenzen des Möglichen aus.

Erst die Maschinen haben uns somit zu unserem heutigen Stand des Lebenswandels und der Technologie verholfen. Doch neben Chancen entstehen auch Risiken, wie der Verlust der Kontrolle des Menschen über die technologische Kraft oder das Nichterkennen gefährlicher Stoffe aufgrund fehlender Sinnesorgane seitens der Maschinen. Ein sorgfältiges Abwägen von Risiken und Nutzen ist somit zwingend notwendig.

Alte Maschinen & der Stand der Technik

Viele der bereits entwickelten, gebauten und verwendeten Maschinen wurden nicht einer expliziten Risikobewertung unterzogen und sind dennoch über viele Jahre schon erfolgreich im Einsatz. Das Verwenden langjährigen Erfahrungswissens der Ingenieure und die Berücksichtigung des allgemein anerkannten Stands der Technik, können eine Risikobeurteilung durchaus ersetzen und dennoch zur Konstruktion sicherer Maschinen führen.

Ablauf einer Risikobeurteilung / Gefahrenanalyse
Ablauf einer Risikobeurteilung / Gefahrenanalyse

Fraglich ist, ob bei einer solchen Herangehensweise auch sämtliche Gefährdungen und möglicherweise auftretende Betriebszustände der Maschine erfasst werden können. Auch das Niederlegen der entsprechenden Einschätzungen, die für die Konstruktion grundlegend waren, ist bei diesem Verfahren nicht einheitlich gehandhabt und nach Jahren gegebenenfalls nur noch schwer nachvollziehbar. Ein systematisches Vorgehen im Maschinenbau scheint daher unabdingbar.

Klare Regelung für die Risikobeurteilung & Gefahrenanalyse

Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die Anforderungen des Inverkehrbringens von Maschinen in Europa. Hierzu gehört auch das Durchführen der Risikobeurteilung, die den jeweiligen Konstruktionsprozess der Maschine begleitet.
Somit ist gemäß europäischer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Hersteller einer Maschine für deren Risikobeurteilung verantwortlich, um die jeweils geltenden Anforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erfassen. Konstruktion und Bau der Maschine müssen anschließend unter Berücksichtigung der durchgeführten Risikobeurteilung ausgeführt werden.

Gesetze & Recht - Risikobeurteilung

Wie das EG-Recht ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich für alle Mitgliedsstaaten und in deren nationales Recht umzusetzen. Deutschland übernahm die Umsetzung dieser Richtlinie in der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, wodurch die Risikobeurteilung für Maschinen keine freiwillige Leistung ist, sondern zur gesetzlich bindenden Vorschrift wurde.


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Worum geht es hier?

Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.

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